Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Der Kerberos Compliance-Managementsysteme GmbH
Im Zollhafen 24, 50678 Köln
im Folgenden: „Veranstalter
(Stand: September 2023) 

  1. Geltungsbereich 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für die gesamte Verträge zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern oder Unternehmer (im Folgenden: Kunden) in Bezug auf der Website dargestellten Veranstaltungen.

  1. Art und Weise der Leistungserbringung 

  1. Der Veranstalter bietet Online- und Präsenzveranstaltungen („Seminar“) an. Der Inhalt der Seminare ergibt sich aus der Website des Veranstalters.
  2. Online-Veranstaltungen finden in Form von Video-Konferenzen mittels eines vom Veranstalter ausgewählten Mediums statt. Der Veranstalter bedient sich dabei einer von Dritten erstellten Anwendungssoftware. Vor Beginn der Video-Konferenz werden die Kunden über die Anwendungssoftware benachrichtigt. Der Kunde ist verpflichtet seine technischen Mittel so auszuwählen, dass die von dem Veranstalter vorgegebenen Mindestvoraussetzungen erfüllen, um die Anwendungssoftware zu verwenden. Für technische Fehler und Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Kunde die Verantwortung, solange der Veranstalter, diese nicht verursacht hat und die Störung sich außerhalb des Bereichs des Veranstalters befindet.
  3. Präsenzveranstaltungen werden im persönlichen Kontakt mit den Kunden erbracht. Die Räumlichkeit wird von dem Veranstalter ausgewählt. Der Kunde hat kein Anspruch auf Auswahl der Räumlichkeit, solange sich nichts anderes aus der Kursbeschreibung ergibt.
  4. Die Leistungen erbringt der Veranstalter durch von ihm ausgewählten Personen, welche die erforderlichen Qualifikationen besitzt.  Die Leistungen werden vom Veranstalter mit angemessener Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen ausschließlich für den Kunden erbracht. Einen bestimmten Lernerfolg kann der Veranstalter nicht gewähren. Vielmehr hat der Veranstalter keinen Einfluss auf Lernerfolge; diese sind lediglich im Verantwortungsbereich der Teilnehmer.
  5. Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungen an Dritte als Subunternehmer zu vergeben. Die Verantwortlichkeit für die Leistungen des Dritten liegt ausschließlich beim Veranstalter. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auswahl einer bestimmten Person, solange sich aus der Kursbeschreibung nichts anderes ergibt.
  1. Vertragsschluss

  1. Die Veranstaltungen, die auf der Website des Veranstalters aufgelistet sind, stellen kein bindendes Angebot dar. Sie dienen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
  2. Der Kunde kann über die Website unverbindliche Anfragen stellen. Über die Website kann der Kunde durch das Online-Anmeldeformular ein verbindliches Angebot abgeben. Nach Eingabe der Daten für das Anmeldeformular, kann der Kunde durch die Betätigung des Buttons ein rechtlich verbindliches Angebot abgeben. Eine Angebotsmitteilung ist auch telefonisch, per Fax, per E-Mail und postalisch möglich.
  3. Der Veranstalter kann das Angebot innerhalb von 5 Werktagen, ausgenommen Samstage, annehmen durch eine schriftliche oder in Textform (Fax oder E-Mail) verfasste Bestätigung an den Kunden. Maßgeblich ist der Zugang beim Kunden.
  4. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots.
  5. Erfolgt die Anmeldung über die Website des Veranstalters, wird der Vertragstext gespeichert und bei Annahme an den Kunden übermittelt.
  1. Preise, Auslagenersatz und Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden umfasst die Zahlung der Vergütung.
  2. Preise sind Nettopreise ohne ggf. anfallende Umsatzsteuer. 
  3. Zahlungen sind vor der Veranstaltung fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. 
  4. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass Zahlungsansprüche des Auftragnehmers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet werden, so ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
  1. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung

  1. An der Veranstaltung sind nur diejenigen berechtigt, die in der Anmeldebestätigung aufgelistet sind. Der Austausch der Teilnehmer ist lediglich mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
  2. Beim Eintritt eines Dritten in den Vertrag haften der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner für die Vergütung.
  1. Mindestteilnehmeranzahl

  1. Der Veranstalter ist berechtigt eine Mindestteilnehmerzahl vorzuschreiben. Die Mindestteilnehmerzahl wird bei der jeweiligen Veranstaltung innerhalb der Rubrik vorgegeben. Soweit dort nicht anders angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl bei online-Veranstaltungen 5 und bei Präsenzveranstaltungen 10 Teilnehmer.
  2. Tritt nach Vertragsschluss eine Unterschreitung der Mindestteilnehmeranzahl ein, kann der Veranstalter 14 Tage vor dem Kursbeginn von dem Vertrag durch Erklärung gegenüber dem Kunden zurücktreten.
  1. Rücktritt

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit in Textform möglich. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, oder elektronisch per E-Mail beim Veranstalter eingehen.
  2. Beim Rücktritt vom Vertrag acht Wochen vor Beginn des Seminars fallen 10% des Seminarpreises an.
  3. Beim Rücktritt vom Vertrag vier Wochen vor Beginn des Seminars fallen 50% des Seminarpreises an.
  4. Beim Rücktritt vom Vertrag weniger als vier Wochen vor Beginn des Seminars fallen 80% des Seminarpreises an.
  5. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der erste Tag der Veranstaltung.
  1. Änderungen oder Ausfall der Veranstaltung

  1. Der Veranstalter ist befugt Zeit, Ort und Kursleiter zu ändern, soweit die Änderung mit Rücksicht auf den Kunden und dessen Interessen zumutbar ist. Der Veranstalter ist befugt, soweit die Umstände es erfordern, eine Präsenzveranstaltung in Form einer Online-Veranstaltung umzugestalten. Im Fall einer Änderung wird der Kunde von dem Veranstalter unverzüglich unterrichtet.
  2. Ein Rücktritt ist dem Kunden bei erheblichen Änderungen gestattet. Optional kann der Kunde statt zurückzutreten, die Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter ohne Mehrpreis aus seinem Angebot eine Veranstaltung anbieten kann.
  3. Der Veranstalter hat das Recht bei kurzfristiger Erkrankung des Kursleiters gegen Rückzahlung des unter Umständen gezahlten Entgelts, den Kurs abzusagen. In solch einem Fall wird der Veranstalter bestmöglich versuchen einen Ersatztermin anzubieten.
  1. Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet der Veranstalter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 
  2. Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur 
  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 
  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 
  1. Die sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. 

Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird, sofern der Kunde auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 

Die oben genannten Haftungsregeln gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

  1. Sonstiges

  1. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringen.
  2. Jede Partei sichert der anderen zu, dass die Person, die die Vertragsvereinbarung in ihrem Namen unterzeichnen, berechtigt sind, die jeweilige Partei vertraglich zu binden. Der Kunde sichert zu, dass die verbundenen Unternehmen oder andere Parteien, für die die Leistungen erbracht werde, an die Bedingungen der Vertragsvereinbarung und der Leistungsbeschreibung gebunden sind.