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Nach erfolgreicher Zertifizierung erlischt die Gültigkeit Ihres Zertifikat zum Geldwäschebeauftragten oder KYC-Specialist nach drei Jahren. Unabhängig davon, wo Sie Ihre erstmalige Zertifizierung erlangt haben, können Sie bis zu drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit eine Rezertifizierung bei der DEKRA beantragen. Um diese Rezertifizierung zu erhalten, verlangt die DEKRA einen Nachweis, dass Sie jährlich mindestens einen Tag an einer Auffrischungsschulung teilgenommen haben. Wir bieten 1-tägige Auffrischungskurse an und behandeln dort spannende und aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Geldwäscheprävention. Unsere Dozent:innen sind Expert:innen aus dem Bereich Compliance und selbst als Geldwäschebeauftragte tätig. Wir freuen uns Sie als Teilnehmer:innen begrüßen zu dürfen.