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Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, werden Maßnahmen zur Kundenidentifizierung von Unternehmen häufig nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Aufsichtsbehörden verhängen zunehmend Strafen und Bußgelder.
Kerberos bildet Sie zu Expert:innen für Kundenidentifizierungsprozesse (KYC-Checks) aus. Als solche mindern Sie nicht nur unternehmerisches Risiko, verschlanken interne Compliance-Prozesse und vereinfachen so das Knüpfen neuer Geschäftsbeziehungen. Die Zertifizierung beinhaltet zusätzlich alle Inhalte, die zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Schulungsverpflichtung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) vorgesehen sind.
Lernen Sie im direkten Austausch mit Compliance Expert:innen und Jurist:innen mit branchenübergreifender Erfahrung.
Erhalten Sie Ihr hoch anerkanntes Prüfungszertifizikat durch unseren unabhängigen Zertifizierungspartner DEKRA Certification GmbH.
Erfahren Sie anhand von Beispielen alles über das Geldwäschegesetz, Sorgfaltspflichten und die Feststellung von wirtschaftlich Berechtigten sowie politisch exponierten Personen.
Unsere Schulungen richten sich an werdende KYC-Spezialist:innen für alle Branchen und erfordern kein Vorwissen juristischer Art.
Kerberos Zertifizierungen greift als Tochter des Compliance-Dienstleisters Kerberos Compliance auf die Erfahrung eines 7-köpfigen Intelligence Teams zurück, dass über 1.500 Unternehmen in KYC-Fragen berät und unterstützt. Die dabei gesammelte Erfahrung stammt aus nahezu allen verpflichteten Branchen und bezieht sich auch auf komplexe Strukturen. Durch unsere Schulungen erhalten Sie also nicht nur einen theoretischen Einblick, sondern tauchen tief ein in die Praxis.
Wir statten Sie und Ihre Mitarbeiter:innen innerhalb von nur zwei Tagen mit dem nötigen Fachwissen aus, damit Sie Ihren Verpflichtungen gerecht werden können
Unsere Schulung richtet sich an:
Zur Teilnahme an unseren Webinaren bestehen keine Zugangsvoraussetzungen.
Unsere Referent:innen verschaffen Ihnen einen ausführlichen Überblick in die gesamte Materie. Die zeitliche Aufteilung, die zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien sowie der direkte Austausch mit unseren Expert:innen gibt auch Einsteiger:innen die Möglichkeit, alle wichtigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Jurisitische Vorkenntnisse werden weder von uns noch von den Behörden vorgeschrieben.
Diese Prüfung findet am zweiten Seminartag statt und dauert 60 Minuten.
Diese besteht aus 20 Multiple-Choice-Fragen. Es sind mindestens 60% der Fragen korrekt zu beantworten, um die Prüfung zu bestehen. Die Teilnehmer haben für die Beantwortung der Prüfungsfragen 60 Minuten Zeit.
Als Hilfsmittel ist das Geldwäschegesetz zulässig.
Die Schulung und Zertifizierung für Know-Your-Customer-Specialists fokussiert sich auf die Identifizierung und Verifizierung von Kund:innen und die Bewertung des Risikos bei Eingang einer Geschäftsbeziehung.
Aufgrund der immer steigenden gestellten Anforderungen auf der aufsichtlichen Verpflichtungen im Rahmen der Geldwäscheprävention, werden auch die Aufsichts- und Überprüfungspflichten der KYC-Prozesse deutlich komplexer und umfassender.
Kerberos Compliance betreut über 1500 verpflichtete Unternehmen aus verschiedenen Branchen und hat ein 7-köpfiges Intelligence-Team, welches sich täglich mit Know-Your-Customer-Prozessen auseinandersetzt. Dank dieser Erfahrung und Kompetenz erhalten Sie in der Schulung das notwendige Know-How für die Durchführung der KYC-Prüfung und erfüllen gleichzeitig die vom GwG vorgesehenen Schulungsverpflichtungen und Fortbildungsvorgaben.
Nach erfolgreicher Zertifizierung bleibt Ihr Zertifikat maximal drei Jahre gültig. Unabhängig davon, wo Sie Ihre erstmalige Zertifizierung erlangt haben, können Sie bis zu drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit eine Rezertifizierung bei der DEKRA beantragen. Um diese Rezertifizierung zu erhalten, verlangt die DEKRA einen Nachweis, dass Sie jährlich mindestens einen Tag an einer Auffrischungsschulung teilgenommen haben. Wir bieten 1-tägige Auffrischungskurse an und behandeln dort spannende und aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Geldwäscheprävention: Es gibt stetig neue Änderungen im Gesetz sowie in den Auslegungshinweisen, welche durch die Aufsichtsbehörden rausgegeben werden.